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Betrifft Datenschutz auch Ihr Unternehmen?
Alle Unternehmen, Vereine und Verbände, Kleinunternehmer, Behörden und Institutionen sind gesetzlich zum Datenschutz verpflichtet. Wo mehr als 9 Personen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, müssen Sie darüber hinaus einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten bestellen (§ 4f BDSG).
Wir ermitteln Ihren Bedarf.
Warum jetzt Datenschutz?
Laut §45 BDSG ist am 23. Mai 2004 die Übergangsfrist für die Realisierung von Datenschutzmaßnahmen abgelaufen. Seitdem finden verstärkt Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden statt. Neben den anfallenden Nachbesserungsarbeiten drohen Bußgelder und Strafen nach §§ 43 und 44 BDSG und § 206 StGB. Verfolgen Sie unseren wöchentlichen Presserückblick, haben Sie sicher bemerkt, dass Datenschutz sowohl für die Endverbraucher - also Ihre Kunden - als auch für die Aufsichtsbehörden eine zunehmend öffentlichkeitswirksame Rolle spielt. Höchst Zeit, dass Sie den Datenschutz nicht länger aussitzen.
Wir erarbeiten Entscheidungsvorlagen.
Wie funktioniert Datenschutz mit KSB4?
Wir erstellen eine Analyse über die Schwachstellen in Ihrem Unternehmen, erarbeiten eine Entscheidungsvorlage, welche Ihrem Unternehmen angemessenen Sicherheitsmaßnahmen Sie treffen sollten und unterstützen Sie bei der Realisierung. Auf Wunsch können Sie auch bei KSB4 einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen. Dadurch entlasten wir Sie wirksam, weil Sie kein wertvolles Fachpersonal entbehren und teuer weiterbilden lassen müssen.
Wir erstellen Ihr Datenschutzkonzept.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: zur Kontaktseite
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